Cookie-Einstellungen
Diese Website benutzt Cookies, die für den technischen Betrieb der Website erforderlich sind und stets gesetzt werden. Andere Cookies, die den Komfort bei Benutzung dieser Website erhöhen, der Direktwerbung dienen oder die Interaktion mit anderen Websites und sozialen Netzwerken vereinfachen sollen, werden nur mit Ihrer Zustimmung gesetzt.
Walther Rettungsmesser ERK I Gelb
WALTHER ERK RETTUNGS-/EINSATZMESSER
Emergency Rescue Knife Rettungsmesser gelb l Nylon... mehr
WALTHER ERK RETTUNGS-/EINSATZMESSER
Emergency Rescue Knife Rettungsmesser gelb l Nylon Holster l Gewicht: ca. 162 g l Gesamtlänge: ca. 223 mm l Klingenlänge: ca. 95 mm l Farbe: gelb l Hersteller: Walther
Das durchdachte Rettungsmesser ERK von Walther ist mit gelben Gummi-Einlagen in den Griffschalen versehen, die ein Erkennen des Messers im Dunkeln unterstützen. Für zusätzliche Sichtbarkeit im Dunkeln sorgen drei, in den Griffschalen integrierte, fluoreszierende Einlagen. Ein zuverlässiges Durchtrennen von Seilen und Gurten ermöglicht die schwarz beschichtete Klinge aus 440er Stainless Steel, die im hinteren Drittel einen Wellenschliff aufweist. Verriegelt wird das Messer mit Hilfe eines Liner Lock* Mechanismus. Geführt werden kann das Messer mit dem umsteckbaren Gürtelclip oder dem im Lieferumfang enthaltenen Nylon Holster.
LINER LOCK
Klappmesser-Stützplatinenverschluss. Im Griffinneren sitzt eine Federplatine. Sie liegt im geschlossenen Zustand neben der Klinge und schnappt beim Öffnen der Klinge hinter die sich im Griff befindliche Klingenangel. Geschlossen wird die Klinge dann, indem man die Platine mit dem Daumen zur Seite drückt und die Klinge in Richtung Heft drückt.
ACHTUNG
Bestimmte Messer dürfen nicht überall geführt werden, deshalb beachten Sie bitte folgende Angaben über das: Führen von Messern §42a
Wichtige waffenrechtliche Informationen: Artikel frei ab 18 Jahren - Dieser Artikel kann nur versendet werden, wenn Sie über 18 Jahre alt sind. Zur Eindämmung von Gewalttaten mit Messern insbesondere in den Großstädten ist das Führen (mit sich tragen) von Hieb- und Stoßwaffen sowie bestimmter Messer ab dem 01.04.2008 laut § 42 a WaffG verboten. Mit bestimmter Messer sind hier Messer mit feststehenden Klingen mit einer Länge über 12 Zentimetern sowie sämtliche Einhandmesser - unabhängig von deren Klingenlänge - gemeint.
Das Verbot des Führens gilt nicht, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt (z.B. für Feuerwehr)
Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere immer dann vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Es geht hier um den sogenannten sozialadäquaten Gebrauch von Messern, sei es nun aus beruflichen Gründen oder auch in der Freizeit, wie dies zum Beispiel bei Wanderern, Pfadfindern, Campern, Anglern und Jägern der Fall ist. Selbst der normale Einsatz und das damit verbundene Führen bei einem Picknick ist weiterhin erlaubt. Dem Gesetzgeber geht es einzig und allein darum, gegenüber Risikozielgruppen gegebenenfalls eine Handhabe zum Einschreiten zu haben, wobei es selbst hier bei Ordnungswidrigkeit bleiben und auf keinen Fall ein Strafbestand gegeben sein wird.
Wichtige waffenrechtliche Informationen: Artikel frei ab 18 Jahren - Dieser Artikel kann nur versendet werden, wenn Sie über 18 Jahre alt sind. Zur Eindämmung von Gewalttaten mit Messern insbesondere in den Großstädten ist das Führen (mit sich tragen) von Hieb- und Stoßwaffen sowie bestimmter Messer ab dem 01.04.2008 laut § 42 a WaffG verboten. Mit bestimmter Messer sind hier Messer mit feststehenden Klingen mit einer Länge über 12 Zentimetern sowie sämtliche Einhandmesser - unabhängig von deren Klingenlänge - gemeint.
Das Verbot des Führens gilt nicht, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt (z.B. für Feuerwehr)
Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere immer dann vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Es geht hier um den sogenannten sozialadäquaten Gebrauch von Messern, sei es nun aus beruflichen Gründen oder auch in der Freizeit, wie dies zum Beispiel bei Wanderern, Pfadfindern, Campern, Anglern und Jägern der Fall ist. Selbst der normale Einsatz und das damit verbundene Führen bei einem Picknick ist weiterhin erlaubt. Dem Gesetzgeber geht es einzig und allein darum, gegenüber Risikozielgruppen gegebenenfalls eine Handhabe zum Einschreiten zu haben, wobei es selbst hier bei Ordnungswidrigkeit bleiben und auf keinen Fall ein Strafbestand gegeben sein wird.
Rettungsmesser l Nylon Holster l Gewicht: ca. 162 g l Gesamtlänge: ca. 223 mm l...
mehr
Rettungsmesser l Nylon Holster l Gewicht: ca. 162 g l Gesamtlänge: ca. 223 mm l Klingenlänge: ca. 95 mm l Farbe: gelb
Bestseller
Bestseller
Bestseller
Bestseller
Bestseller
Bestseller
Bestseller
Bestseller
Bestseller
Bestseller